22.12.2025 | Der Steuerratgeber - Kolumne im Wirtschaftsteil der Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten
Die Aktivrente ist derzeit in aller Munde. Viele Fragen sich derzeit, ob sie auch in den Genuss einer solchen Rente kommen können. Auch wenn bei Redaktionsschluss noch nicht feststand, ob der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmt bzw. aus heutiger Sicht letzten Freitag zugestimmt hat, möchte ich dennoch schon ein paar Worte über sie verlieren.
Was steckt hinter dem Begriff „Aktivrente“? Trotz des Namens handelt es sich nicht um eine neue Rentenart oder Zusatzrente, sondern um einen steuerlichen Anreiz, weiter im Berufsleben zu bleiben. In vielen Branchen fehlen erfahrene Fachkräfte. Genau hier setzt die sogenannte Aktivrente an. Sie soll Menschen im Rentenalter motivieren, freiwillig weiterzuarbeiten – und das vor allem durch steuerliche Vorteile, denn die verdienten Beträge unterliegen weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Klingt dennoch zunächst nach einer Win-win-Situation. Doch neben steuerlichen Chancen wirft das Modell auch einige Fragen auf.
Kern der geplanten Aktivrente ist ein neuer steuerlicher Freibetrag: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, soll ab dem Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen dürfen. Auf ein Jahr gesehen wären das maximal 24.000 Euro zusätzliche Steuerfreiheit! Dieser Betrag soll auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aus steuerlicher Sicht ist das ein starkes Signal. Aber der Betrag von 2.000 EUR Euro soll ein monatlicher Maximalbetrag sein und nicht ausgenutzte Beträge nicht auf andere Monate übertragbar sein. Er soll ferner nur für ein Beschäftigungsverhältnis gelten, so dass der Freibetrag nicht auf aufgeteilt werden kann.
Uns was heißt „weitergearbeitet“? Muss das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2026 beziehungsweise vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits bestanden haben und dann fortgeführt werden?
Auch arbeitsrechtlich ist Vorsicht geboten. In vielen Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, so dass Hinausschiebensvereinbarungen zu treffen sind. Bei Neueinstellungen oder bei der Rückkehr zum alten Arbeitgeber sind Befristungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit dem Bezug einer Altersrente kann eine Befristung jedenfalls nicht begründet werden.
Bereits jetzt schon bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Denn der Freibetrag gilt ausschließlich für abhängig beschäftigte Rentner. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Pensionäre, Minijobber und Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit ausüben, gehen leer aus. Steuerlich wird also nicht das Alter begünstigt, sondern eine ganz bestimmte Erwerbsform. Das wird von Kritikern als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz angesehen. Klageverfahren sind bereits jetzt abzusehen.
Verfassungsrechtlich ist eine Ungleichbehandlung zwar nicht automatisch unzulässig. Sie muss aber sachlich gerechtfertigt sein. Der Gesetzgeber argumentiert mit dem Fachkräftemangel und dem Ziel, ältere Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu halten. Ob diese Begründung ausreicht, um die anderen Personengruppen vollständig auszuschließen, ist offen. Insbesondere die Benachteiligung von Selbständigen im Rentenalter könnte vor den Finanzgerichten problematisch werden.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Wer bereits eine hohe Rente oder andere Einkünfte hat, profitiert stärker vom Freibetrag als jemand mit niedriger Rente. Auch das wirft Fragen nach der steuerlichen Belastungsgleichheit auf, einem tragenden Prinzip des Einkommensteuerrechts, das ebenfalls verfassungsrechtlich verankert ist.
Für arbeitende Rentner ist die Aktivrente somit ein Anreiz – für den Gesetzgeber ein Balanceakt zwischen Steuerpolitik, Arbeitsmarkt und Verfassung.
Zuletzt noch etwas in eigener Sache: Nach meiner 91. Kolumne stellt die Zeitung diesen Service ein, so dass ich mich von Ihnen an dieser Stelle verabschieden und mich von Ihnen für Ihre Treue, die Sie mir in der ganzen Zeit immer wieder und auf vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht haben, bedanken. Es hat mir immer viel Freude bereitet. Ich wünsche Ihnen ein paar ruhige, besinnliche Weihnachtstage. Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund.
